Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug

Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 10 K 1730/17).
Quelle: Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug