Berücksichtigung gesondert festgestellter negativer Einkünfte des Erblassers aus Drittstaaten beim Erben

Das FG Düsseldorf hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Erbe die für den Erblasser nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (Az. 13 K 897/16 F).
Quelle: Berücksichtigung gesondert festgestellter negativer Einkünfte des Erblassers aus Drittstaaten beim Erben