Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Abs. 3 KStG (STEKO-Rechtsprechung)

Das BMF hat zur Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG die Rechtsprechung des BFH zum Korb II-Gesetz sowie zur Anwendung der STEKO-Rechtsprechung des EuGH umgesetzt. Darüber hinaus sind die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dargestellt (Az. IV C 1 – S-1980 / 14 / 10003 :002).
Quelle: Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Abs. 3 KStG (STEKO-Rechtsprechung)