Entrichtet ein Erbe eine Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen der Erbenstellung, ist diese als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. So entschied der BFH (Az. II R 24/15).
Quelle: BFH: Abfindungszahlung an Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig