BFH: Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

Der BFH entschied, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind. Gegenleistung für die Abmahnleistung sei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag (Az. XI R 1/17).
Quelle: BFH: Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig