BFH: Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Elterngeld nach dem BEEG in Höhe des Sockelbetrages bei den Bezügen der unterhaltenen Person im Rahmen des § 33a EStG zu berücksichtigen ist (Az. VI R 57/15).
Quelle: BFH: Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG