BFH: Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem 31.12.2008

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob in 2011 erfolgte Ausschüttungen für im Rahmen eines im Jahr 2005 erfolgten Umtauschs von Argentinien-Anleihen in sog. BIP-gebundene Wertpapiere (BIPs) und im Jahr 2006 separat hinzuerworbene BIPs im Hinblick auf die Anwendungsvorschrift des § 52a Abs. 8 i. V. m. Abs. 10 Sätze 6 bis 8 EStG 2009 der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2011 zu unterwerfen sind (Az. VIII R 7/16).
Quelle: BFH: Besteuerung laufender Kapitalerträge aus Vollrisikopapieren nach dem 31.12.2008