Bebaut der Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, sind Wertsteigerungen der dem Ehegatten gehörenden Grundstückshälfte nicht einkommensteuerpflichtig. So entschied der BFH (Az. R 46/14).
Quelle: BFH: Doppelte AfA bei Bebauung des Ehegattengrundstücks