BFH: Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob das von einem stillen Gesellschafter neben seiner Einlage in das Vermögen der GmbH gezahlte Aufgeld laufenden Gewinn der GmbH & atypisch Still darstellt, wenn es in einer gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklage verbucht wird und an einer Verlustverrechnung nicht teilnimmt und ob ein bejahendenfalls ein Widerstreit i. S. von § 174 Abs. 1 AO vorliegt, wenn die GmbH das Agio zum Rückkauf eigener Anteile verwendet und der veräußernde Gesellschafter diesbezüglich einen Gewinn nach § 17 EStG versteuert hat (Az. IV R 38/15).
Quelle: BFH: Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft