BFH: Entgeltliche Mieterdienstbarkeit ist keine grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Mieterdienstbarkeit, die dem Mieter eine dingliche Sicherheit dafür gewährt, dass während der Laufzeit des Mietvertrages auch noch nach einer Sonderkündigung ein Nutzungsrecht am Grundstück bestehen bleibt, einen Wert hat, der die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöht (Az. II R 55/15).
Quelle: BFH: Entgeltliche Mieterdienstbarkeit ist keine grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung