BFH: Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Der BFH entschied, dass ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familienhotel keine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen zugutekommen (Az. V R 50/15).
Quelle: BFH: Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb