Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen entspricht nicht den Kriterien des Fremdvergleichs, wenn es in zahlreichen Punkten von den zwischen fremden Dritten üblichen Vertragsinhalten abweicht. So entschied der BFH (Az. IX R 8/16).
Quelle: BFH: Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen