BFH: Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen laut BFH nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge (Az. X R 17/15).
Quelle: BFH: Gesundheitsbewusstes Verhalten mindert nicht den Sonderausgabenabzug