BFH: Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i. S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der von einer Personengesellschaft im Zuge ihrer Liquidation erzielte Gewinn aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ihres Betriebsvermögens der Gewerbesteuer unterliegt, und ob die Anrechnung dieser Gewerbesteuer auf Gesellschafterebene nach § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ausgeschlossen ist (Az. IV R 30/13).
Quelle: BFH: Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i. S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002