BFH: Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. So entschied der BFH (Az. VIII R 26/14).
Quelle: BFH: Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest