BFH: Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften

Verluste aus sog. echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen mindern nicht die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage. Dies entschied der BFH (Az. I R 60/16).
Quelle: BFH: Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften