BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

Ein Erstattungsüberhang aus zurückgezahlter Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden und ist daher als Einkommen zu versteuern, wie der BFH entschieden hat (Az. IX R 34/17)
Quelle: BFH: Kein Verlustausgleich mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang