BFH: Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raum

Laut BFH können Aufwendungen für den größten Raum einer Zweizimmerwohnung, in den außerdem noch eine Küchenzeile eingebaut ist, auch nicht anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dieser Raum verfüge über kein betriebsstättenähnliches Gepräge (Az. III R 62/11).
Quelle: BFH: Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für einen mit Büromöbeln und einer Küchenzeile ausgestatteten Raum