BFH: Keine Berücksichtigung von Währungsverlusten bei Investition in Auslandsbetriebsstätten

Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag. So der BFH (Az. I R 13/14).
Quelle: BFH: Keine Berücksichtigung von Währungsverlusten bei Investition in Auslandsbetriebsstätten