BFH: Keine Festsetzung negativer pauschaler Lohnsteuer

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für den Monat, in dem eine Gruppenversicherung gekündigt wurde, deren Beitragszahlungen in der Vergangenheit als Arbeitslohn nach § 40b EStG pauschal versteuert worden sind, negative pauschale Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge nach § 40b EStG festzusetzen sind (Az. VI R 18/15).
Quelle: BFH: Keine Festsetzung negativer pauschaler Lohnsteuer