BFH: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör – Bestimmtheit des gesetzlichen Richters

Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dies entschied der BFH (Az. II B 54/19).
Quelle: BFH: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör – Bestimmtheit des gesetzlichen Richters