BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung

Der BFH entschied, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung “geheilt” werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat (Az. VIII R 52/14).
Quelle: BFH: Keine Heilung einer nicht ausreichend begründeten vorzeitigen Anforderung der Einkommensteuererklärung nach deren Erledigung