BFH: Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein inländischer Erbschaftsteuerbescheid nach der Korrekturvorschrift § 174 Abs. 1 AO bei Widerstreit mit einem zum selben Vermögensanfall ergangenen schweizerischen Erbschaftsteuerbescheid änderbar ist (Az. II R 61/15).
Quelle: BFH: Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit