BFH: Kindergeld – Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des Auszahlungsanspruchs

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob § 66 Abs. 3 EStG i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes im Festsetzungsverfahren und nicht im Erhebungsverfahren zu berücksichtigen ist und ob § 66 Abs. 3 EStG der Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes entgegensteht, sofern Kindergeld entgegen § 66 Abs. 3 EStG für Zeiträume, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragsstellung liegen, rückwirkend festgesetzt wird (Az. III R 70/18).
Quelle: BFH: Kindergeld – Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des Auszahlungsanspruchs