BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus der Veranstaltung unterliegen daher lt. BFH der Körperschaftsteuer und die Umsätze dem Umsatzsteuerregelsatz (Az. V R 53/15).
Quelle: BFH: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb