BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind lt. BFH nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Az. III R 10/18).
Quelle: BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung