BFH: Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb lt. BFH nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Az. X R 26/14).
Quelle: BFH: Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens