BFH: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob es mit dem Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vereinbar ist, auch solche Zweitwohnungen zu begünstigen, die nicht aus beruflichen Gründen – etwa im Wege der doppelten Haushaltsführung – vorgehalten werden, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte zeitweise genutzt werden (Az. IX R 37/16).
Quelle: BFH: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen