BFH: Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung

Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. So der BFH (Az. VI R 7/14).
Quelle: BFH: Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld keine außergewöhnliche Belastung