BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Der BFH entschied, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az. VI R 9/16).
Quelle: BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar