BFH: Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden

Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des EStG abgezogen werden. So der BFH (Az. X R 43/14).
Quelle: BFH: Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden