BFH: Sonderumlagen als Gewinnminderungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zahlung einer Sonderumlage an einen Sparkassenverband nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen ist (Az. I R 16/17).
Quelle: BFH: Sonderumlagen als Gewinnminderungen