BFH: Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung

Der BFH entschied, dass Steuerpflichtige sog. außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) weitergehend als bisher steuerlich geltend machen können (Az. VI R 75/14).
Quelle: BFH: Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung