BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG darstellt (Az. V R 47/19).
Quelle: BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt