Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen. So entschied der BFH (Az. V R 20/15).
Quelle: BFH: Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen