BFH: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine finanzielle Eingliederung und damit auch noch eine Organschaft vorliegen kann, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter nicht nur befugt, sondern insolvenzrechtlich sogar verpflichtet ist, Zahlungen der GmbH an den bisherigen Organträger zu verhindern, sodass für den Organträger die Möglichkeit entfällt, die GmbH zu beherrschen (Az. V R 14/16).
Quelle: BFH: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz