BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Das hat der BFH entschieden (Az. VI R 36/17).
Quelle: BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück