BFH: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Unternehmen, dessen Gegenstand “das Längs- und Querteilen von Bändern sowohl aus Stahl als auch aus NE-Metallen, das Schneiden, Zurichten, Profilieren, Be- und Verarbeiten von Feinblechen und Bändern jeder Art sowie der Vertrieb der genannten Produkte” ist, im Jahr 2010 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 2003) dem Produzierenden Gewerbe oder dem Handel zuzuordnen war (Az.VII R 11/18).
Quelle: BFH: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes