BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Dabei wendet sich der BFH ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung (Az. IV R 12/15).
Quelle: BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge