BFH: Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils

Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Spanien im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind wird durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt. So entschied der BFH (Az. III R 68/13).
Quelle: BFH: Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils