BFH: Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling"-Altfall)

Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gemäß § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde. So entschied der BFH (Az. V R 23/15).
Quelle: BFH: Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling"-Altfall)