BFH: Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen

Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom von der Steuer befreit. So der BFH (Az. VII R 25/14).
Quelle: BFH: Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen