BFH: Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen in 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG auch für solche Aufwendungen gilt, die in 2009 geleistet wurden, jedoch mit Kapitalerträgen in Zusammenhang stehen, die vor 2009 zugeflossen sind (Az. VIII R 12/14).
Quelle: BFH: Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen in 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen