BFH: Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Rahmen der im Jahr 2003 auf EU-Ebene beschlossenen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) geschaffene Zahlungsansprüche abnutzbar sind und ob sie damit bei einem entgeltlichen Erwerb der AfA unterliegen (Az. IV R 6/12).
Quelle: BFH: Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter