Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, durch einen weiterführenden Zusatz unrichtig wird (Az. XI B 36/16).
Quelle: BFH zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid