BFH zu den Voraussetzungen der Steuerentlastung bei besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen

Laut BFH ist die besondere Förderungswürdigkeit von Biokraftstoffen i. S. des § 50 EnergieStG restriktiv auszulegen (Az. VII R 56/13).
Quelle: BFH zu den Voraussetzungen der Steuerentlastung bei besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen