BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

Der BFH hatte zu entscheiden, wie Leistungen aus einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB anzurechnen sind, steuerlich zu behandeln sind (Az. III R 41/14).
Quelle: BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB