BFH zu negativen Einkünften bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Verluste aus dem Rückkauf einer nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Sterbegeldversicherung mit Sparanteil i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig sind (Az. VIII R 25/14).
Quelle: BFH zu negativen Einkünften bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung