BFH zum Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG – Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis 2009

Der BFH bezieht u. a. Stellung zu der Frage, ob das Investitionsvorhaben hinreichend konkretisiert ist und sich somit die vierjährige Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG verlängert, wenn innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums mit der Planung des neuen Gebäudes begonnen wurde, der Bauantrag allerdings erst nach dessen Ablauf gestellt werden konnte (Az. X R 7/17).
Quelle: BFH zum Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG – Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis 2009