BFH zum Beginn des Gewerbebetriebs der Obergesellschaft einer doppelstöckigen Personengesellschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, wann der Gewerbebetrieb einer zunächst gewerblich geprägten Publikums-KG beginnt, deren Gesellschaftszweck darauf gerichtet ist, sich als sog. Dachfonds mitunternehmerisch an mehreren gewerblich tätigen Ein-Schiffs-KG (Zielfonds) zu beteiligen, also eine nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gewerbliche Tätigkeit auszuüben (Az. IV R 1/13).
Quelle: BFH zum Beginn des Gewerbebetriebs der Obergesellschaft einer doppelstöckigen Personengesellschaft